Neuer EBM: Gesprächsziffer wurde nur selten abgerechnet



aerzteblatt.de

Berlin – Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ist mit den Ergebnissen der ersten Abrechnungen nach dem neuen Hausarztkapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zufrieden, weil es „keine deutlichen Verwer­fungen“ gegeben habe. Der Gesamtleistungsbedarf der Hausärztinnen und Hausärzte hat sich den ersten Auswertungen zufolge im vierten Quartal 2013 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4,1 Prozent erhöht.

Bei der Analyse der erstenAbrechnungen hat sich aber auch gezeigt, dass das zusätzlich bereitgestellte Geld für die neuen Leistungen wohl nicht ausreichen wird. Außerdem rechnen die Hausärzte die neue Gesprächsziffer bislang seltener ab als angenommen, offenbar vor allem aus Sorge davor, in Plausibilitätskontrollen aufzufallen. Feldmann verwies aber darauf, dass es sich beim vierten Quartal 2013 um ein „Umstellungs­quartal“ handele. Das erste Quartal 2014 werde „sicher ein aussage­kräftigeres Quartal als das erste nach einer EBM-Reform“.Die Spanne reicht dabei für das Kapitel 3 von 0,8 Prozent in Hessen bis zu 6,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Zu welchen Honorareffekten dies bei den Hausärzten in den einzelnen Bundesländern geführt hat, konnte Feldmann nicht sagen, weil überall andere Honorarverteilungsmaßstäbe gelten.


Seit Oktober 2013 gelten für Hausärztinnen und Hausärzte einige Neuerungen bei derAbrechnung. So werden ausführliche Gespräche mit einem Patienten und/oder dessen Bezugsperson im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung separat honoriert, allerdings im Rahmen eines Kontingents. Der Chronikerzuschlag wurde neu geregelt und kann in zwei Varianten abgerechnet werden, entweder nach einem persönlichen Arzt-Patient-Kontakt oder nach mindestens zweien.
Mehrere EBM-Leistungen wurden neu eingeführt beziehungsweise verbessert. So kann für die geriatrische Versorgung von Patienten eine Betreuungskomplexziffer abgerechnet werden. Die Bewertung des geriatrischen Basisassessments wurde erhöht. Zur Förderung der allgemeinen Palliativversorgung stehen nun vier Ziffern zur Verfügung. Auch eine Abrechnung für sozialpädiatrische Leistungen der Kinder- und Jugendärzte enthält das überarbeitete EBM-Kapitel. Für diese neu eingeführten Abrechnungsziffern stellen die Kassen rund 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Zu wenig Geld für Geriatrie und Palliativmedizin
Im Einzelnen zeigt sich beispielsweise, dass die neue Ziffer für das hausärztlich-geriatrische Basisassessment (03360) mehr als zehnmal so häufig abgerechnet wurde wie zuvor die alte, schlechter bewertete Ziffer (03240). Zusammen mit den abgerech­neten neuen palliativmedizinischen Leistungen führt dies nach Angaben der KBV dazu, dass die Unterfinanzierungsquote bei 220 Prozent liegt, also mehr als doppelt so viel Honorar benötigt würde wie finanziert.
An dieser Entwicklung zeige sich auch, „welchen Bevölkerungsanteil Hausarztpraxen vor allem versorgen“, erläuterte Feldmann, nämlich ältere Patientinnen und Patienten. Sie gab aber auch zu bedenken, dass das Basisassessment nicht jedes Quartal abgerech­net werden kann. Vorgesehen ist der Ansatz nur einmal im Behandlungsfall und maximal zweimal im Krankheitsfall. Deshalb könnten die Ergebnisse des ersten Quartals 2014 wieder anders aussehen.
Was die neue Gesprächsziffer anbelangt, so haben im vierten Quartal 2013 zwischen 53 und 76 Prozent der Hausärzte ihr Budget dafür gar nicht ausgeschöpft. Dies sei der Umstellung geschuldet, meinte Feldmann. Erstens müssten sich die Ärzte daran gewöhnen, diese neue Ziffer auch abzurechnen, wenn sie die Gesprächsleistung erbracht haben. Zweitens hätten sie wegen Unklarheiten zum Teil bis Ende 2013 noch befürchtet, durch eine zu häufig angesetzte Gesprächsziffer bei Plausibilitätsprüfungen aufzufallen. Feldmann geht davon aus, dass die neue Ziffer in Zukunft häufiger abgerechnet wird, aber man auch „keine explosionsartigen Entwicklungen“ zu erwarten habe.
Bei den neuen Chronikerpauschalen sind die ersten Ergebnisse scheinbar wider­sprüchlich: Einerseits hat die Leistungshäufigkeit in allen Ländern zugenommen, andererseits ist der Leistungsbedarf, also die Honorierung, um bundesdurchschnittlich zehn Prozent gesunken.
Feldmann erklärte das damit, dass eine der beiden Chronikerziffern mit 15 Euro zu niedrig angesetzt sei. Deshalb können insgesamt etwa 40 Millionen Euro an Honorar nicht abgerufen werden, obwohl sie eigentlich in den Honorartöpfen der Hausärzte bereit liegen. Hier sei man in Nachbesserungsgesprächen mit den Krankenkassen, so Feldmann. Aktuell geht es um eine Erhöhung von 15 Euro auf 17 Euro.

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